| Förderungen |
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Schulförderungen |
Euro |
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Schul- und Studienbeihilfe |
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Für alle Schüler/Schülerinnen von mittleren und
höheren Schulen (ab der 10. Schulstufe) mit oder ohne Maturaabschluss
sowie für Studenten/Studentinnen von Fachhochschulen/Universitäten wird
eine Beihilfe von € 150,-- je Schul/Studienjahr gewährt.
Anträge sind am Gemeindeamt erhältlich bzw. können hier und unter Info+Service/Formulare heruntergeladen werden.
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150,00
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Lehrmittelbeihilfe |
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Für jeden Pflichtschüler/jede Pflichtschülerin (Volks-, Haupt- und
Polytechn. Schule sowie Gymnasium) erhält der Erziehungsberechtigte je
Schuljahr den Betrag von € 10,-- . Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Aflenz-Land. Keine Antragstellung notwendig!
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10,00
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Musikschülerförderung |
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Antragstellung im Gemeindeamt (Vorlage von Kurs- Schulbestätigung erforderlich).
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20 %
110,00
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Umweltförderungen |
Euro |
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Solaranlagen |
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Seit 1.7.1992 fördert das Land Steiermark und auch die Gemeinde Aflenz-Land (Gemeinderatsbeschluss v. 16.12.1992 bzw. 30.10.2001) die Errichtung von Solaranlagen. Es gelten folgende Sätze bzw. Richtlinien: § je m² Kollektorfläche € 30,--, egal ob Hochleistung- oder normaler Kollektor. § Höchstförderbetrag: € 450,-- §
Förderungsvoraussetzung: Einhaltung der Förderungsrichtlinien
des Anträge sind am Gemeindeamt erhältlich bzw. können hier und unter Info+Service/Formulare heruntergeladen werden.
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30,00
max. 450,00 |
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Biomasseheizanlagen |
Entsprechend Gemeinderatsbeschluss vom 24.6.1999 bzw. 30.10.2001: Pauschalförderung für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser: Voraussetzung für den Direktzuschuss ist, dass die Anlage den technischen Normen und Vorschriften sowie den Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark entspricht. Anträge sind am Gemeindeamt erhältlich bzw. können hier und unter Info+Service/Formulare heruntergeladen werden!
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437,00
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Wohnförderungen |
Euro |
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Wohnbauförderung |
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Entsprechend Gemeinderatsbeschluss vom 04.12.1985: Baukostenzuschüsse werden wie folgt vergeben:
a) Der Bewerber hat einen Antrag bei der Gemeinde einzureichen. b) Der Bewerber muss zur Zeit des Baubeginnes, oder vorher, mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Gemeindegebiet Aflenz-Land wohnhaft gewesen sein. c) Bei Ehepaaren trifft der Punkt 2. zu, wenn einer der Partner 3 b erfüllt und mindestens der halbe Anteil des Hauses auf seinen Namen eingetragen ist. d) Bei Ehepaaren trifft Punkt 1. zu, wenn einer der Partner 3 b erfüllt. e)
Die Richtlinien des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes erfüllt werden.
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363,00
727,00
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Privatasphaltierungen - Zuschuss |
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Entsprechend Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.1987:
a) die nicht im Besitz von Einzelpersonen sind (Grundbuchsauszug) b) wo die an die Straße angrenzenden und bebauten Grundstücke gewidmet sind, c) die nicht ausschließlich in das Grundstück eines einzelnen Besitzers hineinragen, d)
an denen in den nächsten 5 Jahren keine Grabarbeiten vorgesehen sind.
a) Aufbereitung des Unterbaues der Straße, b) Asphaltdecken bis max. 3,50 m Breite, c) Aufbringen von sonstigen staubbefreienden Materialien, d) Oberflächenwasserentsorgung, e)
Straßenbankett
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25 % |
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Andere Förderungen |
Euro |
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Pendlerbeihilfe |
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Seitens der Gemeinde Aflenz-Land wird eine Pendlerbeihilfe in der Höhe
von 50 % des Ausmaßes der Landes-Pendlerbeihilfe gewährt. Voraussetzung:
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50 % der Landes-
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Diverses |
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Bauberatung |
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Für Auskünfte in Bauangelegenheiten steht Ihnen am
Gemeindeamt Herr Sekr. Wolfgang Leitner gerne mit Rat und Tat zur Seite. |
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